Anwaltliches Verhalten erklärt

Gerade habe ich einen Link erhalten, der die Ausführungen unseres alten Vermieters doch sehr schön beleuchtet und verständlicher macht. Instinktiv habe ich mich da bisher doch erfreulich richtig verhalten.

[…]Beschuldigungen, Unterstellungen, „Unverschämtheiten“ oder gar Verbal-injurien sollten deshalb grundsätzlich nicht unnötig thematisiert werden.[…]

Kommentare sind nicht freigeschaltet.