Ubuntu für Samsung Notebook (NP300V3A) optimieren

Sonntag, 15. Juli 2012

Die „Out of the box“ Laufzeit von Ubuntu 12.04 ist mit ca 2,5 Std. auf meinem neuen Notebook eher als mies zu bezeichnen.
Heute habe ich mich noch mal auf die Suche gemacht nach Optimierungen und bin fündig geworden.

Erstes Problem war die Reduzierung der Bildschirmhelligkeit. Die ließ sich mit den Hardwaretasten nur zwischen ca. 80% und 100% umschalten. Das ist aber für das Computern am Abend eher zu hell und der Akku-Laufzeit auch eher nicht zuträglich.
Da war die Lösung eine ganz einfache: man muss lediglich dem Kernel als Bootparameter mitgeben: „acpi_backlight=vendor“. (Lösung gefunden via http://askubuntu.com/questions/127008/backlight-issue-samsung-rv509-notebook)

Zweites Problem ist die standardmäßige Nicht-Unterstützung der Umschaltung der beiden verbauten Grafiklösungen von Intel und N-Vidia. Da fand ich heute die Lösung: http://vxlabs.com/2012/05/01/review-of-ubuntu-linux-12-04-on-the-samsung-np300v3a-core-i5-nvidia-optimus-laptop/

Die Kombination beider Maßnahmen hat jetzt eine Akku-Laufzeit von ca. 4,5 Std. ermöglicht, was nicht mehr so weit von dem Wert unter Windows weg ist, was ungefähr auf dem gleichen Niveau liegt.

Mission accomplished.

Neues Notebook

Sonntag, 1. April 2012

Meine alten Rechner sind ja alle in die Jahre gekommen. So wurde es mal wieder Zeit für ein neues Notebook.

An das waren einige Anforderungen gestellt:

  • Ersatz für mein PowerBook G4 (7 Jahre alt),
  • Ersatz für mein Netbook EEEPC 901 (3,5 Jahre alt)
  • Ersatz für meinen Desktop PC Lenovo (Core2Duo Prozessor, 3 Jahre bei mir, gebraucht gekauft)

An die Hardware des Rechners selbst waren deshalb natürlich auch ein paar Mindestanforderungen gestellt:

  • Displayauflösung mindestens 768 Pixel vertikal
  • Mattes Display
  • max. 13’’ Displaygröße
  • Prozessor Intel Core i5
  • gerne dedizierter Grafikcontroller
  • min. 4 GiB Arbeitsspeicher
  • min. 300 GB Festplatte
  • internes DVD-Laufwerk

Geworden ist es jetzt ein Samsung Serie 3 NP300V3A.

Dieses Notebook entspricht von den Hardwaredaten ungefähr einem Apple MacBook Pro 13’’ (MBP) in der kleinsten Ausstattung. Die beiden Notebook unterscheiden sich nur in kleineren Details.

So hat das MBP:

  • ein Voll-Alu-Gehäuse,
  • einen Mini-Displayport-, Firewire 800- und Thunderbolt-Anschluss,
  • etwas mehr Akku-Laufzeit und
  • Mac OS X

auf der Habenseite.

Dafür kommt beim Samsung:

  • ein VGA- und HDMI-Anschluss ohne zusätzliche Adapter mit,
  • ein entspiegeltes Display,
  • eine größere Festplatte,
  • einen (zusätzlichen) dedizierten Grafikchip von Nvidia,
  • einen etwas schnelleren Prozessor,
  • mehr Arbeitsspeicher und
  • Windows 7 und
  • fast der halbe Preis zum MBP.

Was mich etwas nervt, ist die deutlich reduzierte Akkulaufzeit unter Ubuntu im Vergleich zu Windows 7. Sobald da die neue LTS Version draußen ist (April 2012) werde ich das Thema noch mal genauer unter die Lupe nehmen, wenn es dort noch nicht behoben ist.

Apple Notebooks nicht konform zur deutschen Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Samstag, 18. Oktober 2008

Am Dienstag diese Woche hat Apple seine neuen „verbesserten“ Notebooks und Bildschirme vorgestellt.

Was mich dabei geärgert und gewundert hat: sämtliche neuen Notebooks sind mit nicht entspiegelten Bildschirmen versehen und können nicht einmal auf Wunsch mit einem entspiegelten Bildschirm bestellt werden.

Mit dieser Produktpolitik hat sich meiner Meinung nach Apple keinen guten Dienst erwiesen. Denn sobald ein Rechner an einem Arbeitsplatz eingesetzt wird, muss der Bildschirm frei von störenden Reflexionen sein. In der Verordnung wird zwar ganz am Anfang eine Ausnahme für mobile Rechner gemacht, aber diese gilt nur dann, wenn der Rechner nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden.

Da die deutsche Bildschirmarbeitsplatzverordung eine Umsetzung von EU-Vorgaben ist. müssten damit diese Rechner auch in sämtlichen EU-Ländern nicht den Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze entsprechen.

Der Verstoß gegen die Vorschrift ist eine Ordnungwidrigkeit, die nach dem deutschen Arbeitsplatzgesetz je nach Schwere des Verstoßes mit Geldstrafen bis zu 25000 EUR belegt werden kann.

Ich denke, dass ein Arbeitgeber keinen Computer kaufen wird, der nicht den Vorschriften der Arbeitsplatzverordnung entspricht. Wer will schon das Risiko tragen, eine Strafe zahlen zu müssen, die den Preis des Computers um ein vielfaches übersteigt.

Hier die wichtigsten Zitate in diesem Zusammenhang aus der Verordnung, Hervorhebungen von mir:

Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung folgender Richtlinie: Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (ABl. EG Nr. L 156 S. 14).

1 Anwendungsbereich
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die Arbeit an
4. Bildschirmgeräten für den ortsveränderlichen Gebrauch, sofern sie nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden,

§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt,wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 die dort bezeichnetenUntersuchungen nicht oder nicht rechtzeitig anbietet.

Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen
Bildschirmgerät und Tastatur
4. Der Bildschirm muß frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.
Arbeitsumgebung
16. Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß leuchtende oder beleuchteteFlächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wiemöglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbarenLichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke desTageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern läßt.


On tuesday this week Apple announced it’s new „improved“ notebooks and displays.

I was disappointed and wondering about the fact that all notebooks now come with reflecting screens. You don’t even have an option to order them with a non reflecting coating.

I think that this was a wrong step for Apple. Why? In Germany a computer that is being used on a workstation has to have a screen that is free of disturbing reflexions. The regulation mentions an exception for mobile computers, but that is only applicable when the computer is not in regular use on a workstation.

The german regulation for computer workplaces is derived from EU regulations. So I think that Apples new notebooks are also not conform to the european regulations for computer workstations.

A violation of the regulation can be fined with up to 25000 EUR.

I think employers will not buy a computer, when they can be punished with a fine thats a multitude of the price of the computer because that computer is not conform to regulations regarding computer workstations.

Above are some excerpts from the german regulations for computer workstations.