Arbeitgeber — Arbeitnehmer

Samstag, 11. September 2010

Eine Äußerung eines Freundes schwirrt mir schon eine Weile durch den Kopf.

Ich versuche mal, das Gesagte zu einem sinnvollen Beitrag zusammen zu fassen.

Hintergrund der Äußerung war die in letzter Zeit häufig zu beobachtende Praxis mancher „Manager“ „die Konsequenzen zu tragen“. Das sah dann so aus, dass Derjenige, der den „Karren in den Dreck“ gefahren hat, ankündigte seine Stelle zu räumen. Natürlich mit einer entsprechenden Abfindung.

Allein schon das Verständnis von Konsequenzen zu tragen. Das normale Verständnis ist ja hoffentlich immer noch, dass man bei einem gemachten Fehler alles daran setzt, die Folgen des Fehlers selbst zu beseitigen. Und nicht sich hinzustellen: „Oh, das sieht aber schlimm aus! Ich geh dann mal!“.

Weiter ist es mir nicht begreiflich zu machen, dass diese Leute, die sich da „verpissen“ auch noch von ihren alten Kollegen einen „Koffer mit Geld“ in die Hand bekommen. Eher sollte man die Leute in Regress nehmen und das Gehalt der letzten Verantwortungsperiode zurück fordern, wenn sie nicht bereit sind, die Folgen ihres Handelns wieder zu beseitigen.

Weiter gab es im letzten Jahr immer mal wieder Gerichtsurteile zu bewundern, wo z.B. Angestellte von Ladenketten gekündigt wurden, weil sie angeblich Pfandbons im Wert von unter 2 EUR eingelöst haben, die ein Kunde verloren hat. Gern genommene Begründung bei diesen Fällen ist das „irreparabel gestörte Vertrauensverhältnis“.

Kein Zweifel, ein Arbeitgeber muss seinen Angestellten vertrauen können, dass sie mit den zur Verfügung gestellten Mitteln und dem entgegen gebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgehen.

Aber als Arbeitnehmer ist man, vor allem bei großen Firmen, jedoch einem Arbeitgeber so ziemlich ausgeliefert. Dem Arbeitgeber entsteht dadurch, dass der Arbeitnehmer kündigt, ein geringer Schaden, weil er einen Anderen auf die Stelle anlernen muss. Eventuell ist der Schaden auch etwas größer, wenn der Arbeitnehmer ein Spezialist war, dessen Fachwissen nicht so einfach ersetzt werden kann.

Bei einem Spezialisten ist die Kündigung durch den Arbeitgeber meist nicht so tragisch, da ein Spezialist eher eine neue Anstellung findet, wenn seine Qualifikation nicht sehr speziell auf die alte Arbeitsstelle zugeschnitten war.

Bei einem einfachen Arbeiter ist die Sache anders. Wenn in großem Maße durch Einsparungen Arbeitnehmer gekündigt werden, hat das erhebliche Auswirkungen auf die Existenz des Betroffenen.

Wenn also die Firmenleitung ihre Aufgaben nicht richtig macht, und es der Firma daraufhin schlecht geht, wird Derjenige, der das verantwortet hat mit einem „Koffer voll Geld“ aus der Firma komplimentiert.

Derjenige, der im Vertrauen auf die Firmenleitung seine Aufgabe z.B. in der Produktion gewissenhaft durchgeführt hat, wird ohne eigenes Fehlverhalten seiner Arbeitsstelle enthoben, wenn es dumm läuft noch ohne Entschädigung.

Weshalb wird also die Arbeitgeberseite bevorzugt, wenn es um das „gegenseitige Vertrauensverhältnis“ geht? Für den Arbeitgeber ist es meist „nur“ ein finanzieller Verlust.

Für den Arbeitnehmer geht es jedoch um seine Existenz. Und er hat keine Möglichkeit, bei einem Fehlverhalten seines Vorgesetzten, das ihn den Arbeitsplatz kosten kann, diesen Vorgesetzten zu kündigen.

Neuer Job (mal wieder)

Donnerstag, 8. Januar 2009

Heute mache ich es offiziell.

Gestern kam der Arbeitsvertrag von meinem neuen Arbeitgeber. Den habe ich noch einmal gründlich studiert — inklusive aller Anhänge — und dann unterschrieben. Anschließend habe ich dann gleich die Kündigung an meinen derzeitigen Arbeitgeber geschrieben. Diese werde ich dort heute vorbei bringen und dabei gleich den neuen Arbeitsvertrag abschicken.

Damit war ich dann knapp 1¾ Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Job selbst war toll, aber die Branche ist nicht so wirklich die meine gewesen. Und jeden Tag 2 Stunden Fahrt um zur Arbeit und zurück zu kommen ist auch kein wirklicher Spaß.

Ein bisschen eine Zitterpartie wird noch die Wohnungssuche am neuen Arbeitsort werden. Der ist nämlich knappe 400 km vom derzeitigen entfernt und bisher ist noch keine Wohnung in Sicht und am 16.2. fange ich dort an…

Glücklicherweise unterstützt der neue AG bei der Suche, indem er einen so genannten „Relocation-Service“ bezahlt, der jetzt für mich auf Wohnungssuche geht.

Apple Notebooks nicht konform zur deutschen Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Samstag, 18. Oktober 2008

Am Dienstag diese Woche hat Apple seine neuen „verbesserten“ Notebooks und Bildschirme vorgestellt.

Was mich dabei geärgert und gewundert hat: sämtliche neuen Notebooks sind mit nicht entspiegelten Bildschirmen versehen und können nicht einmal auf Wunsch mit einem entspiegelten Bildschirm bestellt werden.

Mit dieser Produktpolitik hat sich meiner Meinung nach Apple keinen guten Dienst erwiesen. Denn sobald ein Rechner an einem Arbeitsplatz eingesetzt wird, muss der Bildschirm frei von störenden Reflexionen sein. In der Verordnung wird zwar ganz am Anfang eine Ausnahme für mobile Rechner gemacht, aber diese gilt nur dann, wenn der Rechner nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden.

Da die deutsche Bildschirmarbeitsplatzverordung eine Umsetzung von EU-Vorgaben ist. müssten damit diese Rechner auch in sämtlichen EU-Ländern nicht den Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze entsprechen.

Der Verstoß gegen die Vorschrift ist eine Ordnungwidrigkeit, die nach dem deutschen Arbeitsplatzgesetz je nach Schwere des Verstoßes mit Geldstrafen bis zu 25000 EUR belegt werden kann.

Ich denke, dass ein Arbeitgeber keinen Computer kaufen wird, der nicht den Vorschriften der Arbeitsplatzverordnung entspricht. Wer will schon das Risiko tragen, eine Strafe zahlen zu müssen, die den Preis des Computers um ein vielfaches übersteigt.

Hier die wichtigsten Zitate in diesem Zusammenhang aus der Verordnung, Hervorhebungen von mir:

Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung folgender Richtlinie: Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (ABl. EG Nr. L 156 S. 14).

1 Anwendungsbereich
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die Arbeit an
4. Bildschirmgeräten für den ortsveränderlichen Gebrauch, sofern sie nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden,

§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt,wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 die dort bezeichnetenUntersuchungen nicht oder nicht rechtzeitig anbietet.

Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen
Bildschirmgerät und Tastatur
4. Der Bildschirm muß frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.
Arbeitsumgebung
16. Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß leuchtende oder beleuchteteFlächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wiemöglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbarenLichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke desTageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern läßt.


On tuesday this week Apple announced it’s new „improved“ notebooks and displays.

I was disappointed and wondering about the fact that all notebooks now come with reflecting screens. You don’t even have an option to order them with a non reflecting coating.

I think that this was a wrong step for Apple. Why? In Germany a computer that is being used on a workstation has to have a screen that is free of disturbing reflexions. The regulation mentions an exception for mobile computers, but that is only applicable when the computer is not in regular use on a workstation.

The german regulation for computer workplaces is derived from EU regulations. So I think that Apples new notebooks are also not conform to the european regulations for computer workstations.

A violation of the regulation can be fined with up to 25000 EUR.

I think employers will not buy a computer, when they can be punished with a fine thats a multitude of the price of the computer because that computer is not conform to regulations regarding computer workstations.

Above are some excerpts from the german regulations for computer workstations.