Archiv für März 25th, 2009

Verwunderliche Vermieter

Mittwoch, 25. März 2009

Wow. Heute kam ich nach Hause und hatte einen Brief unseres alten Vermieters erhalten.

Die besten Zitate jetzt hier für alle zum Nachlesen:

„Nachdem Sie die Vermietung behindert hatten und sich durch wunderliches Verhalten von einem normalen Geschäftsverkehr disqualifiziert hatten […] haben wir die Wohnung […] doch noch vermieten können.“

Wunderliches Verhalten konnte ich eher von Vermieterseite festellen.

„Sie […] hatten sich mit Äußerungen gegenüber Dritten verhaltensauffällig gezeigt.“

Vermutlich meint er damit den Eigentümer der Wohnung.

„Wir hatte die neue Mieterin daher gebeten, die Schlösser auszutauschen, da wir durch die von Ihnen vorgenommenen, teilweise strafrechtlich relevanten Äußerungen, auch kein Zutrauen zu den von Ihnen beauftragten Personen haben.“

Starker Tobak. Wow. Und das von einem *zensiert*. Die Sache mit dem Bevollmächtigten hat er offenbar nicht verstanden. Sich über geltendes Recht hinweg zu setzen, indem man behauptet dem Gegenüber nicht zu vertrauen ist ein dolles Ding. Ich hätte also die Wohnung besser einem Penner überlassen sollen, weil ich meinem Vermieter nicht vertraue?!? Oder was soll ich daraus schließen?

Das beste ist: genau diese Vorgehensweise mit dem Schlösser austauschen, hat er auch bei uns durchgezogen. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht unser Vormieter damals auch so einen Brief bekommen hat…

„Wir fordern Sie auf, umgehend die restlichen Schlüssel […] herauszugeben.“

Aha. Wir sollen die Schlüssel, die wir einem Bevollmächtigten übergeben haben, heraus geben. Wie wäre es, wenn er sich an den Bevollmächtigten wendet? Ist doch nicht mein Problem, wenn er dem nicht vertraut. Mir vertraut er doch auch nicht. Wo ist da der Unterschied? Wenn er mir nicht vertraut, wieso vertraut er darauf, dass ich den Schlüssel zurück gebe?

Er streitet dann noch ab, je eine Geschäftsbeziehung zu unserem Bevollmächtigten gehabt zu haben. Meine Auffassung ist ja die, dass er eben genau durch die Benennung des Bevollmächtigen eine Geschäftsbeziehung zu ihm hat.

Er wollte die Übergabe auch nie mit dem Bevollmächtigten machen. Wow. Da wiederspricht er mit diesem Schreiben seiner eigenen telefonischen Aussage, dass wir die Schlüssel dann doch einem Bekannten übergeben sollen. Er hat es auch nicht für nötig gefunden, uns dieses mitzuteilen, so dass wir vielleicht einen anderen Bevollmächtigten benennen könnten.

Wir hätten nicht dafür Sorge getragen, dass in der Wohnung nichts einfrieren kann. Doch, denn der Gasofen lief weiterhin auf Minimal-Flamme, als wir zuletzt die Wohnung verließen. Was da seine Erfüllungsgehilfin, die Maklerin, in der Wohnung tat, während sie den Schlüssel einkassiert hatte, kann ich leider nicht wissen.

Grundtenor des Briefes(zwischen den Zeilen gelesen): Ihr seid doch so die Vollidioten, ihr könnt euch ja nicht mal die Schuhe zubinden, wenn da nicht ein Experte daneben steht und euch alles erklärt.

Ich bin immer noch beeindruckt von so viel Dreistigkeit und Selbstherrlichkeit.

Mein Verdacht ist ja leider der, dass er dadurch versucht, die restliche, an uns zu überweisende Monatsmiete einbehalten zu können, da er uns ein Fehlverhalten vorwirft. Womöglich versucht er dann auch noch, damit die Kautionsrückzahlung mindern zu können.

Ich werde wohl noch einmal einen Termin beim Mieterschutzbund machen müssen.